Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 19.9.21 |
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Tagesordnungspunkt: | 1.4. Wahlverfahren |
Antragsteller*in: | Vorstand GJ Ortenau (dort beschlossen am: 15.09.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.09.2021, 11:50 |
A12: Allgemeine Bestimmungen und Verfahren der Wahl
Antragstext
(1) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im ersten
Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält.
Enthaltungen sind gültige Stimmen. Erreicht keine*r der Bewerber*innen die
erforderliche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden
bestplatzierten Bewerber*innen statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.
(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird
eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
(3) Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Einladung der
über sie beschließenden Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.
Die Plätze der beiden Sprecher*innen, der FINT* und genderpolitischen
Sprecher*in und der Schatzmeister*in werden jeweils einzeln gewählt.
Sollte die Gesamtquotierung dann durch 3 gewählte FINT* Personen gegeben sein,
wählen wir die beiden Beisitzer*innen in einer Blockwahl.
Sollten nur 2 FINT* Personen gewählt werden, wählen wir den FINT* Platz und den
offenen Platz der beiden Beisitzer*innen einzeln.
Alles weitere klärt das FIT* Satut des Bundesverbands der GRÜNEN JUGEND.
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